Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Leipzig
 
Direktor
Professor Dr. Burkhard Boemke
 
Institutsprofil
 

Mit der Gründung des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Leipzig vom 7. Dezember 1998 wird die Tradition des früheren Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Leipzig gepflegt und fortgesetzt. Die Aufgaben des Instituts sind auf die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Lehre und des Wissenstransfers zwischen Theorie und Praxis auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts sowie die Zusammenarbeit mit interessierten Kreisen, Berufszweigen, Verbänden und anderen Institutionen gerichtet. Zudem soll die 1941 letztmalig erschienene Schriftenreihe des ehemaligen Instituts fortgeführt werden. Vorstand und geschäftsführender Direktor des Instituts ist Prof. Dr. Burkhard Boemke. Zur Unterstützung der Arbeit des Instituts hat sich bereits im Oktober 1997 der gemeinnützige Verein zur Förderung des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Juristenfakultät Leipzig (F.I.f.A. e.V.) gegründet. Dieser finanziert sich und seine Satzungszwecke aus den Beiträgen der Mitglieder und aus Spenden. Auf diese Weise konnte dem Institut bereits wissenschaftliche Literatur zur Verfügung gestellt werden. Allerdings kann diese Literatur mangels geeigneter Räumlichkeiten noch nicht für die Nutzung durch Interessierte bereit gehalten werden. Die Schaffung einer Institutsbibliothek, in welcher auch vom Institut veranstaltete Kolloquien und Seminare stattfinden können, gehört daher zu den anstehenden Aufgaben des Instituts.