§ 1 Rechtsstellung
Das
Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Juristenfakultät
der Universität Leipzig ist eine wissenschaftliche Einrichtung,
unter der Verantwortung der Juristenfakultät der Universität
Leipzig ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
§
2 Aufgaben
Die
Aufgaben des Instituts sind:
1. die wissenschaftliche Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Arbeits-
und Sozialrechts, der zugehörigen Verfahrensrechte, des internationalen
Arbeits- und Sozialrechts einschließlich der Rechtsvergleichung
auf diesem Gebiet sowie der Rechtsvereinheitlichung arbeits- und sozialrechtlicher
Standards in Europa;
2. die Kooperation mit den an den Forschungsgegenständen des Instituts
interessierten Kreisen, Berufszweigen, Verbänden und sonstigen
Institutionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat;
3. die Fortbildung der in der Praxis mit den Gebieten der Forschungsgegenstände
des Instituts befaßten Berufszweige und Verbände;
4. die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit auf dem
Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts im In- und Ausland sowie die Förderung
des Wissenstransfers zwischen Theorie und Praxis im Sinne eines modernen
Wissenschaftsverständnisses;
5. die Herausgabe der Schriftenreihe des Instituts, anknüpfend
an die vormalige Schriftenreihe des ehemaligen Instituts für Arbeitsrecht
an der Universität Leipzig;
6. die Pflege und Fortsetzung der Tradition des früheren Instituts
für Arbeitsrecht an der Universität Leipzig.
§
3 Angehörige des Instituts
Angehörige
des Instituts sind die dem Institut angehörenden Universitätsprofessoren
der Juristenfakultät, die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen
Mitarbeiter, die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte,
die den dem Institut angehörenden Universitätsprofessoren
oder dem Institut zugeordnet sind.
§
4 Vorstand des Instituts
Das
Institut wird geleitet von seinem Vorstand, der das Institut nach außen
vertritt. Ihm gehören ausschließlich die am Institut tätigen
Universitätsprofessoren an.
Die Aufgaben des Vorstands sind insbesondere:
1. die Entscheidung über Anträge auf Änderungen der Institutsordnung;
2. die Entscheidung über Aufnahme, Organisation und Durchführung
gemeinschaftlicher Forschungsvorhaben und der wissenschaftlichen Veranstaltungen
des Instituts, soweit die Entscheidung nicht in den Zuständigkeitsbereich
des Fakultätsrats fällt;
3. die Entscheidung über die Grundsätze bei der Beschaffung
wissenschaftlicher Literatur, soweit diese aus Drittmitteln für
Institutszwecke beschafft wird;
4. die Entscheidung über den Einsatz der Mitarbeiter, soweit sie
nicht einem Professor zugewiesen sind, und über die Verwendung
der dem Institut zugewiesenen Sachmittel.
§
5 Geschäftsführender Direktor
Aus
seiner Mitte wählt der Vorstand den Geschäftsführenden
Direktor des Instituts.
Er führt die laufenden Geschäfte des Instituts und ist dem
Vorstand und der Juristenfakultät gegenüber auskunfts- und
rechenschaftspflichtig.
§
6 Bibliothek des Instituts
Der
Bestand an wissenschaftlicher Literatur, welcher für das Institut
aus Drittmitteln beschafft wird, wird zusammengefaßt aufgestellt
und zur wissenschaftlichen Nutzung bereit gehalten.
Für die Nutzung wird eine Benutzungsordnung aufgestellt, wobei
im Grundsatz von einem Präsenzbestand ausgegangen wird.
§
7 Inkrafttreten
Die
vorstehende Institutsordnung wird zur Verabschiedung dem Fakultätsrat
der Juristenfakultät der Universität Leipzig sowie zur Zustimmung
dem Rektoratskollegium der Universität Leipzig vorgelegt. Sie tritt
am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
§
8 Bekanntmachungen
Die
Institutsordnung sowie sonstige offizielle Bekanntmachungen des Instituts
werden in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig
bekannt gemacht.